§ 1158 Abs 3 ABGB; § 21 AngG
Die Kündigungsentschädigung eines rechtsungültig gekündigten begünstigten Behinderten ist gemäß § 1158 Abs 3 AngG analog unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von zumindest sechs Monaten zu bestimmen.
OGH, 24.10.2005, 9 ObA 97/05p