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ÖJZ-Leitsatzkartei

Arbeitsrecht - SozialrechtÖJZ-LSK 2006/59 Heft 6 v. 15.3.2006

§ 1158 Abs 3 ABGB; § 21 AngG

Die Kündigungsentschädigung eines rechtsungültig gekündigten begünstigten Behinderten ist gemäß § 1158 Abs 3 AngG analog unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von zumindest sechs Monaten zu bestimmen.

OGH, 24.10.2005, 9 ObA 97/05p

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