§ 87 AußStrG; § 258 AußStrG aF
Die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters in die Adoption eines Kindes kann nicht widerrufen werden.
OGH, 15.12.2005, 6 Ob 179/05z
§ 87 AußStrG; § 258 AußStrG aF
Die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters in die Adoption eines Kindes kann nicht widerrufen werden.
OGH, 15.12.2005, 6 Ob 179/05z