§ 332 EO; § 144 EO; § 145 EO; § 331 EO
Da der Schätzwert beim zwangsweisen Verkauf von GmbH-Anteilen nicht mit Beschluss festzulegen ist, können die Parteien des Exekutionsverfahrens keinen Rekurs gegen die beschlussmäßige Festlegung erheben.
OGH, 24.11.2005, 3 Ob 215/05x