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OGH, 29.11.2005, 10 Ob 57/03k (Zivilrecht)

ZivilrechtEvBl 2006/43EvBl 2006, 242 - 245 Heft 6 v. 15.3.2006

§ 1300 ABGB

Der Steuerberater, der für die Erstellung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft verantwortlich ist, haftet nicht für fahrlässige Vermögensschäden dritter Personen.

OGH, 29.11.2005, 10 Ob 57/03k

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