§ 9 GütbefG
Die Gemeinschaftslizenz muss auch bei sogenannten "Leerfahrten" vorgewiesen werden können.
VwGH, 31.03.2005,2003/03/0256
§ 9 GütbefG
Die Gemeinschaftslizenz muss auch bei sogenannten "Leerfahrten" vorgewiesen werden können.
VwGH, 31.03.2005,2003/03/0256