§ 120 WRG 1959
Die Bauaufsichtsorgane iSd § 120 WRG 1959 sind nicht legitimiert, den Inhalt und die Umsetzung einer Auflage im Fall der Nichteinigung zwischen Konsensinhaber und Fischereiberechtigtem einseitig verbindlich festzulegen.
VwGH, 24.02.2005.2004/07/0030