Art 2 ABH; Art 6.1.1 ABH
Im Rahmen einer Haushaltsversicherung wird nur der Wiederbeschaffungsaufwand für eine gestohlene Bankomat- oder Euroscheckkarte, nicht aber der Schaden, der durch unbefugte Bargeldbehebungen entsteht, ersetzt.
OGH, 28.11.2005, 7 Ob 262/05p