§ 72 EheG
Ein Verzug des Unterhaltspflichtigen iSd § 72 EheG ist bei jeder nicht vollständigen Begleichung der Unterhaltsforderung gegeben; eine Einmahnung des Fehlbetrages ist im Fall der Bestimmtheit der Unterhaltsverpflichtung nicht erforderlich.
OGH, 18.10.2005, 10 Ob 90/05s