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OGH, 06.10.2005, 6 Ob 187/05a (Zivilprozessrecht)

ZivilprozessrechtEvBl 2006/30EvBl 2006, 167 - 169 Heft 4 v. 15.2.2006

§ 393 Abs 1 ZPO; § 67 VersVG; § 967 ABGB

Es kann kein Zwischenurteil über eine Feststellungsklage bezüglich der Haftung für künftige Schäden gefällt werden.

OGH, 06.10.2005, 6 Ob 187/05a

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