Art 3 UN-K; Art 7 UN-K, Art 38 Abs 1 UN-K; Art 39 Abs 1 UN-K
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen gemischte Verträge vom Geltungsbereich des UN-K erfasst sind und prüft, ob der Schuldner bei Erhalt mangelhafter Produkte ein Leistungsverweigerungsrecht besitzt.