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Ausgleichsanspruch des Kfz-Händlers: HVertrG oder ABGB?

HandelsrechtWertpapierrechtFriedrich KnöblÖJZ 2006/11ÖJZ 2006, 148 - 155 Heft 4 v. 15.2.2006

Zusammenfassung: Im Gegensatz zum Handelsvertreter erhält der (Auto-)Vertragshändler keine Provisionszahlung vom Produzenten, es entspricht aber einhelliger Auffassung, ihm unter analoger Zugrundelegung des § 24 HVertrG eine Ausgleichsforderung für entgangene Provisionen bzw eine Kündigungsentschädigung zuzubilligen. Knöbl zeigt die diesbezüglichen Entwicklungen in der Judikatur des OGH und des BGH und erläutert nach einer Darstellung einschlägiger Lehrmeinungen und gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben, dass der gebotene Schutz gekündigter Kfz-Vertragshändler nicht zwangsläufig eine analoge Anwendung des HVertrG erfordert, sondern auch dem Rechtsschutzsystem des ABGB für wirtschaftlich schwächere immanent ist. Darauf aufbauend stellt er schließlich die Zugrundelegung eines bereicherungsrechtlichen Systems für die Bemessung der Kündigungsentschädigung zur Diskussion.

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