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§ 68 StPO; § 72 StPO; § 281 Abs 1 Z 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO; Art 6 Abs 1 MRK

ÖJZ-LeitsatzkarteiStrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/223 Heft 20 v. 15.10.2006

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Abgrenzung zwischen § 68 StPO und § 72 StPO Stellung und erläutert, dass die Ausschließung eines Richters wegen dessen Mitwirkung an der Strafverurteilung eines Mittäters in § 68 StPO abschließend geregelt ist.

OGH 19.06.2006, Ds 1/06

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