Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Abgrenzung zwischen § 68 StPO und § 72 StPO Stellung und erläutert, dass die Ausschließung eines Richters wegen dessen Mitwirkung an der Strafverurteilung eines Mittäters in § 68 StPO abschließend geregelt ist.
OGH 19.06.2006, Ds 1/06