vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 216 Abs 1 StGB

ÖJZ-LeitsatzkarteiStrafrechtÖJZ-LSK 2006/224 Heft 20 v. 15.10.2006

§ 216 Abs 1 StGB

Geldbeträge, die in die Renovierung und Sanierung der Räumlichkeiten vor deren Vermietung investiert wurden, können bei der Bestimmung der Gegenleistung des Angeklagten im Anwendungsbereich des § 216 Abs 1 StGB berücksichtigt werden.

OGH 23.08.2006, 13 Os 65/06t

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!