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§ 479 ABGB

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilrechtÖJZ-LSK 2006/221 Heft 20 v. 15.10.2006

§ 479 ABGB

Ein Pächter besitzt eine Ausübungslegitimation sowohl bezüglich Grunddienstbarkeiten wie auch unregelmäßigen Dienstbarkeiten.

OGH 21.06.2006, 7 Ob 58/06i

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