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§ 10 Abs 1 Z 1 MarkSchG; § 10a Z 3 MarkSchG; § 60 MarkSchG

ÖJZ-LeitsatzkarteiGewerblicher RechtsschutzÖJZ-LSK 2006/220 Heft 20 v. 15.10.2006

§ 10 Abs 1 Z 1 MarkSchG; § 10a Z 3 MarkSchG; § 60 MarkSchG

Der bloß körperliche Transport von Nichtgemeinschaftsware in das Gemeinschaftsgebiet kann bei Nichtüberfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr nicht als " Einfuhr" iSd § 10a Z 3 MarkSchG und Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr qualifiziert werden.

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