Zusammenfassung: Der EGMR erläutert, dass die Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers im Rahmen einer Lenkererhebung das Selbstbezichtigungsverbot desselben nicht verletzt, wenn die Möglichkeit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung nur hypothetisch besteht.
EGMR, 03.05.2005, BeschwNr 52167/99 im Fall Fischbach-Mavromatis gg Österreich