Zusammenfassung: Der EGMR erläutert, dass der Anspruch auf Zulassung eines Medikaments als zivilrechtlicher Anspruch zu qualifizieren ist. Die Beurteilung zivilrechtlicher Rechtsfragen kann grundsätzlich auch Verwaltungsbehörden übertragen werden, sofern eine Überprüfungsmöglichkeit durch ein unabhängiges und unparteiisches Tribunal rechtlich vorgesehen ist.