§ 1158 Abs 2 ABGB; § 2a Abs 8 GlBG idF BGBl I 2001/98
Die Auflösung eines Probearbeitsverhältnisses aufgrund der Schwangerschaft der Dienstnehmerin ist als "diskriminierende Beendigung" iSd § 2a Abs 8 GlBG aF zu qualifizieren und ist aufgrund der Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes nicht zulässig.