§ 2 Abs 1 b GlbG 1979; § 6 Abs 2 GlBG 2004
Der OGH nimmt Stellung zur Rechtzeitigkeit der Geltendmachung eines vorzeitigen Austritts wegen einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und hält eine Geltendmachung 14 Tage nach dem Vorfall aufgrund der seelischen Ausnahmesituation noch für zulässig.