§ 54 Abs 3 EO; § 355 EO
Der OGH konkretisiert, in welchen Fällen ein mangelhafter Antrag auf Genehmigung einer Unterlassungsexekution zur Verbesserung zurückgeleitet werden. Dabei führt er aus, dass die ungenügende Begründung eines Exekutionsantrags dessen Abweisung wegen Unschlüssigkeit erfordert.