§ 1400 ABGB; § 1403 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Unterzeichnung einer Rechnung durch den Besitzer einer Kreditkarte unter Vorweisung seiner Kreditkarte eine abstrakte Leistungspflicht der Kreditkartengesellschaft gegenüber dem rechnungsstellenden Unternehmen begründet. Auch vor der Leistungserbringung der Kreditkartengesellschaft an das Vertragsunternehmen mangelt es daher an einer Rechtsgrundlage für einen Widerruf des Kartenbesitzers.