§ 1400 ABGB; § 1403 ABGB
Nur ein Widerspruch aus Gründen, die im Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartengesellschaft und Kreditkartenbesitzer wurzeln, die Rechtsgültigkeit der Anweisungserklärung betreffen oder aber evidenter Rechtsmissbrauch kann die Kreditkartengesellschaft von ihrer abstrakten Leistungspflicht gegen das Vertragsunternehmen entlasten.