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Keine Auswirkung eines Unterhaltsverzichts auf Bemessung der Ausgleichszulage

FamilienrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/144EvBl 2006, 768 - 769 Heft 19 v. 1.10.2006

§ 94 ABGB; § 90 ABGB; § 292 ASVG

Die Begründung einer Haushaltsgemeinschaft durch die Ehepartner hat keine Außenwirkungen auf Rechtspflichten dritter Personen. Der schlechter verdienende Ehepartner besitzt einen Unterhaltsanspruch, der bei der Berechnung der Ausgleichszulage als sonstiges Einkommen zu behandeln ist.

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