§ 9 ZustG
Die fälschliche Bezeichnung der Partei und nicht des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger eines Bescheids kann nicht berichtigt werden.
VwGH, 20.12.2005, 2005/04/0063
§ 9 ZustG
Die fälschliche Bezeichnung der Partei und nicht des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger eines Bescheids kann nicht berichtigt werden.
VwGH, 20.12.2005, 2005/04/0063