§ 69 AVG
Die Wiederaufnahme des Verfahrens kann auch bezüglich bereits außer Kraft getretener Bescheide beantragt werden.
VwGH, 22.12.2005, 2004/07/0209
§ 69 AVG
Die Wiederaufnahme des Verfahrens kann auch bezüglich bereits außer Kraft getretener Bescheide beantragt werden.
VwGH, 22.12.2005, 2004/07/0209