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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH - Administrativrechtlicher Teil - Wasserrecht

WasserrechtLeopold BurnbergerVwGH-A 2006/147ÖJZ 2006, 737 Heft 18 v. 15.9.2006

§ 12 Abs 2 WRG 1959; § 15 WRG 1959; § 33b Abs 6 WRG 1959

Die Abweichung von der Grenzmengenverordnung setzt die Betroffenheit öffentlicher Interessen voraus. Bei einer potentiellen Beeinträchtigung bestehender Rechte oder eines Fischereirechts kommt die Vorschreibung strengerer Grenzwerte nicht in Betracht.

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