§ 34 Tir BauO 2001
Ein vorübergehendes Nutzungsrecht an benachbarten Liegenschaften im Zuge einer Bauausführung kann nur unter der Prämisse der angemessenen Wiederherstellbarkeit des früheren Zustands eingeräumt werden.
VwGH, 27.09.2005, 2004/06/0081