Art 24 EuGVVO; § 397a Abs 1 ZPO; § 398 ZPO
Die Einrede der internationalen Unzuständigkeit kann auch noch in einem Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil wegen Nichteinbringung einer Klagebeantwortung geltend gemacht werden.
OGH, 04.04.2006, 1 Ob 73/06a