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Art 24 EuGVVO; § 397a Abs 1 ZPO; § 398 ZPO

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2006/193 Heft 16 v. 15.8.2006

Art 24 EuGVVO; § 397a Abs 1 ZPO; § 398 ZPO

Die Einrede der internationalen Unzuständigkeit kann auch noch in einem Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil wegen Nichteinbringung einer Klagebeantwortung geltend gemacht werden.

OGH, 04.04.2006, 1 Ob 73/06a

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