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Gesetzmäßige Vorgangsweise bei Exekution nach § 325 EO

AmtshaftungErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/118EvBl 2006, 637 - 640 Heft 16 v. 15.8.2006

§ 1 AHG; § 158 EO; § 325 EO; § 328 EO

Die Nichtbestellung eines gerichtlichen Verwalters bei beantragter Zwangsverwaltung eines Grundstücks rechtfertigt die Geltendmachung einer Amtshaftungsklage. Die unterlassene Urgenz durch die betreibende Partei kann dieser aber als Mitverschulden angelastet werden.

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