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Haftung eines Wirtschaftstreuhänders, der in Überschreitung seiner Berufsbefugnisse einen Vertrag errichtet

ZivilrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/119EvBl 2006, 640 - 643 Heft 16 v. 15.8.2006

§ 1311 ABGB; § 3 Abs 2 Z 4 WTBG; § 22 Abs 2 lit c WTBO aF

Der OGH erläutert, dass § 3 Abs 2 Z 5 WTBG eine Schutznorm iSd § 1311 ABGB darstellt und führt aus, dass die Konzeption eines Gesellschaftsvertrags nicht unter die darin normierte Beratungstätigkeit subsumiert werden kann . Die Haftung des Wirtschaftstreuhänders wurde daher zu Recht bejaht.

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