§ 9 EO; § 1358 ABGB
Im Fall der bloß partiellen Rechtsnachfolge auf Seite des Gläubigers nach der Genehmigung der Exekution besteht keine Verpflichtung für den Neugläubiger zum Verfahrenseintritt in ein anhängiges Exekutionsverfahren.
OGH, 29.03.2006, 3 Ob 299/05z