Zusammenfassung: Die Unterbringung von Asylanten, denen infolge der Vernichtung ihrer Reisepässe die Einreise nach Österreich untersagt wird, im Transitbereich des Flughafens Wien-Schwechat begründet keine rechtswidrige Freiheitsentziehung.
EGMR, 08.1.2005, BeschwNr 74762/01 im Fall Madani, Riad und Yacine Mahdid und Fatiha Haddar gg Österreich