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Art 5 Nr 3 EuGVVO; § 42 JN

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2006/146 Heft 13 v. 1.7.2006

Art 5 Nr 3 EuGVVO; § 42 JN

Die Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit setzt die rechtliche Qualifikation des Tatsachenvorbringens nicht voraus.

OGH, 20.02.2006, 2 Ob 106/04h

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