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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafrechtÖJZ-LSK 2006/140 Heft 12 v. 15.6.2006

§ 16 Abs 1 StGB

Bei Flucht oder Abwehrhandlungen des Opfers liegt in aller Regel keine freiwillige Beendigung der Tatvollendung vor, was somit auch der Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch entgegensteht.

OGH, 28.03.2006, 11 Os 2/06p

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