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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/139 Heft 12 v. 15.6.2006

§ 345 Abs 1 Z 6 StPO; § 312 Abs 1 StPO; § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO

Sofern in einem Geschworenenverfahren die Frage nach einem konkreten historischen Sachverhalt zur Klärung der Begehung einer konkreten strafbaren Handlung unterbleibt, ist die Anfechtung des Schuldspruchs nach § 345 Abs 1 Z 6 und § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO legitim.

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