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ÖJZ-Leitsatzkartei

VerkehrsrechtÖJZ-LSK 2006/141 Heft 12 v. 15.6.2006

Art 31 Abs 2 CMR; Art 21 EuGVÜ; Art 27 EuGVO

Die Bestimmungen des EuGVO sind zwar im Anwendungsbereich des Art 31 CMR nicht zugrundezulegen; eine frühere negative Feststellungsklage begründet aber auch für eine später geltend gemachte Leistungsklage die Streitanhängigkeit.

OGH, 17.02.2006, 10 Ob 147/05y

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