§ 54 Abs 1 ZPO
Der Zuspruch des ausländischen Umsatzsteuerbetrags im Rahmen von Vertretungshandlungen eines österreichischen Rechtsanwalts für eine ausländische Gesellschaft setzt im Fall der Unkenntnis bezüglich des Umfangs der ausländischen Umsatzsteuer eine diesbezügliche Behauptung und Bescheinigung voraus.