§ 24 Abs 4 FSG 1997
Aus § 24 Abs 4 FSG 1997 kann keine Rechtsgrundlage für den Formalentzug der Lenkerberechtigung bis zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens abgeleitet werden.
VwGH, 28.06.2005, 2005/11/0005
§ 24 Abs 4 FSG 1997
Aus § 24 Abs 4 FSG 1997 kann keine Rechtsgrundlage für den Formalentzug der Lenkerberechtigung bis zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens abgeleitet werden.
VwGH, 28.06.2005, 2005/11/0005