§ 11 Krnt JagdG; § 9 Abs 5 Krnt JagdG; § 11 Krnt JagdG 2000
Bei der Feststellung der Größenerhaltung des Jagdgebietes nach § 11 krnt JagdG sind ein schon vorher vorgenommener Anschluss oder eine Abrundung nicht zu berücksichtigen.
VwGH, 26.04.2005, 2001/03/0454