§ 91 GewO 1994
Der Entfernungsauftrag betrifft nicht den gewerberechtlichen Geschäftsführer, dessen Ernennung widerrufen werden kann, sondern nur jene Personen, deren Entfernung dem Gewerbeinhaber selbst möglich ist.
VwGH, 29.06.2005, 2005/04/0112
§ 91 GewO 1994
Der Entfernungsauftrag betrifft nicht den gewerberechtlichen Geschäftsführer, dessen Ernennung widerrufen werden kann, sondern nur jene Personen, deren Entfernung dem Gewerbeinhaber selbst möglich ist.
VwGH, 29.06.2005, 2005/04/0112