§ 36 Abs 3 VStG
Die Belehrung eines Fremden über die Festnahmegründe und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer für den Fremden unverständlichen Sprache hat die Rechtswidrigkeit der Festnahme und der darauffolgenden Anhaltung zur Folge.
VwGH, 12.04.2005, 2003/01/0490