§ 372 ABGB; § 1041 ABGB; § 1293 ABGB; § 1 Abs 3 oö FischereiG
Die publizianische Klage stellt eine taugliche Grundlage zum Beweis eines Fischereirechts und zur Durchsetzung daraus resultierender Schadenersatzforderungen und Verwendungsansprüche dar.
OGH, 31.01.2006, 1 Ob 82/05y