§ 1 Abs 3 oö FischereiG
Ein Fischereirecht setzt nicht zwangsläufig das Eigentumsrecht am Grundstück voraus und ist daher nicht zwingend als Grunddienstbarkeit zu qualifizieren.
OGH, 31.01.2006, 1 Ob 82/05y
§ 1 Abs 3 oö FischereiG
Ein Fischereirecht setzt nicht zwangsläufig das Eigentumsrecht am Grundstück voraus und ist daher nicht zwingend als Grunddienstbarkeit zu qualifizieren.
OGH, 31.01.2006, 1 Ob 82/05y