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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/118 Heft 10 v. 15.5.2006

§ 289 StPO; § 21 Abs 1 StPO

Bei Aufhebung des Urteilspruchs bezüglich der Begehung einzelner von mehreren Anlasstaten muss zwingend auch die Einweisungsanordnung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aufgehoben werden.

OGH, 14.02.2006, 11 Os 95/05p

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