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OGH, 21.07.2005, 8 Ob 73/04z (Zivilrecht)

ZivilrechtÖJZ-LSK 2005/258 Heft 23 und 24 v. 1.12.2005

§ 15 MaklerG

Der OGH erörtert, dass eine Vertragsstrafklausel gemäß § 15 Abs 2 iVm Abs 1 MaklerG - unabhängig von allfällig vorhandenen Schadenersatzforderungen - zu keiner Zahlung verpflichten darf, die über die rechtmäßig bedungene Provisionsleistung hinausreicht.

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