§ 31 StGB; § 43a Abs 3 StGB
Der OGH beschreibt den telos von § 31 StGB und legt dar, dass bei Bestimmung des Ausmaßes einer Zusatzstrafe ganz oder teilweise ausgesprochene bedingte Strafnachsichten früherer Strafurteile nicht zu berücksichtigen sind.
OGH, 27.09.2005, 11 Os 84/05w