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OGH, 21.07.2005, 8 Ob 61/05m (Zivilrecht)

ZivilrechtÖJZ-LSK 2005/257 Heft 23 und 24 v. 1.12.2005

§ 25c KSchG

Der OGH erörtert, dass den Darlehensgeber keine Informationspflicht gegenüber dem Bürgen trifft, sofern dieser die angespannte finanzielle Situation des Hauptschuldners kennt und sogar die Darlehensverhandlungen für ihn führte.

OGH, 21.07.2005, 8 Ob 61/05m

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