Zusammenfassung: Anlass für folgende empirische Untersuchung bildete die Frage, ob bedingte Entlassungen aus der Strafhaft verstärkt vorgesehen werden sollten oder im Interesse der Vermeidung hoher Rückfallsraten nur in ausgewählten Fällen zur Anwendung gelangen sollten. Die Autoren erhoben zu diesem Zweck die Rückfallsraten von Sexual- und Raubstraftätern nach bedingten Entlassungen aus dem Strafvollzug einerseits und nach Verbüßung der urteilsgemäßen Strafhaft andererseits und versuchen auf diese Weise, die spezialpräventive Effektivität der verschiedenen Entlassungsformen zu ergründen. Dabei geben sie auch einen Überblick über die derzeitige Anwendungshäufigkeit bedingter Entlassungen in der österreichischen Gerichtspraxis und zeigen Unterschiede in der regionalen Strafenpraxis auf. Eine abschließende Bewertung des Datenmaterials und ein rechtspolitischer Ausblick runden den Beitrag schließlich ab.