Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag ausgewählte Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Modell der sukzessiven Kompetenz im EisbEG, das im Zuge der Umgestaltung des Außerstreitrechts im EisbEG verankert wurde. Aufbauend auf einer Darstellung der Probleme, die sich beim Übergang vom Verwaltungs- zum Außerstreitverfahren ergeben können, etwa als Folge unzureichender Information über Rechtsschutzbefugnisse, der fehlenden Effektivität des REchtsschutzsystems, der Fristenbestimmung zur beantragung eines Gerichtsverfahrens sowie der Antragszurückziehung, beschreibt der Verfasser das neue Verfahrensmodell. Dabei untersucht er auch, inwieweit das nunmehr im EisbEG maßgebliche System der sukzessiven Kompetenz auch Vorbildwirkung für die Bestimmung der Entschädigungssumme in anderen Enteignungsverfahren haben könnte und stellt abschließend Alternativmodelle zur sukzessiven Kompetenz im entschädigungsverfahren zur Diskussion.