Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Rechtsschutzmöglichkeiten Gefangener in der Strafhaft, wobei er insbesondere die Beschwerdelegitimation der Inhaftierten nach § 120, 121 StVG näher erläutert. Aufbauend auf einer Beschreibung der inhaltlichen Ausgestaltung der Beschwerde erörtert Zagler die formalrechtlichen Rahmenbedingungen zur Geltendmachung und Behandlung einer Beschwerde im Strafvollzug und wiest dabei auch auf den bestehenden Verbesserungsbedarf, zB bei Bestimmung der durch zahlreiche Verweisungen nicht immer klaren Rechtsgrundlage oder bei der Rechtsstellung des Strafverteidigers, hin.